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Vergütungserhöhung durch die Krankenkassen

Vergütungserhöhung durch die Krankenkassen

Mittels eines Schiedsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Ergotherapie wurde eine Vergütungserhöhung von 9,48 % seitens der Krankenkassen für die ergotherapeutischen Leistungen vereinbart. Diese gelten ab dem 01.04.2023.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Durch die erhöhte Vergütung der Krankenkasse, erhöht sich ihre Zuzahlung! Dies geschieht im „Splitting-Verfahren“. Das bedeutet, dass alle Termine bis zum 31.03.2023 mit den alten Preisen abgerechnet und alle Termine ab dem 01.04.2023 mit den neuen Preisen berechnet werden. Dadurch wird ihre Zuzahlung höher ausfallen, als Sie es bisher gewöhnt sind. Gleich bleibt die hinzukommende Verordnungsblattgebühr von 10 €.
  2. Falls sie eine Ausfallrechnung erhalten, werden die Kosten ebenfalls höher ausfallen. Diese haben wir Ihnen in der Abbildung dargestellt.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gern an ihre Therapeutin oder an Viktoria Böckelmann. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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