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Neue Heilmittel-Richtlinie

Liebe Klienten,

ab Januar 2021 tritt eine neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Deshalb möchten wir Sie über folgende Informationen informieren:

  • Im Zuge der neuen Heilmittelrichtline wurde ein neues Heilmittelverordnungsmuster entwickelt. Ab dem 1. Januar 2021 können und dürfen alle Vertragsärzte nur noch Verordnungen auf dem neuen Verordnungsblatt Muster 13 ausstellen.
  • Das Verordnungsblatt darf vom Arzt nicht handschriftlich ausgefüllt werden.
  • Vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Heilmittelverordnungen behalten grundsätzlich auch über den 1. Januar 2021 hinaus ihre Gültigkeit.
  • Ab dem 1. Januar 2021 wird die Regelfallsystematik abgeschafft.  Dadurch stehen Sie bei Ihrem Arzt praktisch wieder auf „Null“. Damit stehen Ihnen weitere Verordnungen für die Ergotherapie zu! Dies ist in der Heilmittelrichtlinie im § 13 b ausdrücklich beschrieben.

Bei Fragen oder dem Wunsch nach weiteren Informationen zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir sind jederzeit für Sie da.

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